Mehr Freiheit bei der Regelung Ihres Nachlasses
Ab 2023 wird eine neue Regelung für das Erbrecht in der Schweiz gelten. Die bisherigen Pflichtanteile für gesetzliche Erben sinken, wodurch sich die Entscheidungsfreiheit und Flexibilität für den Verfasser des Testaments erhöht.
Erblasser·innen ist es nun also erlaubt, die Hälfte ihres Vermögens an natürliche oder juristische Personen sowie an Vereine, Stiftungen und Organisationen Ihrer Wahl zu übertragen.
FSD
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Ab dem 1. Januar 2023 können Erblasser·innen über einen größeren Teil ihres Erbes frei verfügen. Sie dürfen nun die Hälfte ihres Vermögens an natürliche oder juristische Personen sowie an Vereine, Stiftungen und Organisationen ihrer Wahl übertragen.
Bereits verfasste Testamente behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit, es empfiehlt sich jedoch, diese nochmals zu überprüfen, um keine Ungereimtheiten bei der späteren Auslegung aufkommen zu lassen.
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Hansjörg Eberle
FSD Direktor